Schulreisen, die in ein Fahrzeug passen
Eine einzelne Klasse braucht selten einen grossen Reisecar. Zwanzig Kinder und zwei Lehrpersonen passen in einen Midibus, eine kleine Klasse oder eine Kindergartengruppe vielleicht in einen Kleinbus. Ein Fahrzeug in der passenden Grösse lässt sich leichter abstellen, und der Tag am Rheinfall oder im Freilichtmuseum beginnt entspannter.
Kindersitze: Das Fahrzeug macht den Unterschied
Ob ein Kind einen Kindersitz braucht, hängt vom Fahrzeug ab. In einem Reisecar, rechtlich ein Gesellschaftswagen über 3,5 t, brauchen Kinder ab 4 Jahren keine Kinderrückhaltevorrichtung. In einem Kleinbus bis 3,5 t gilt die allgemeine Regel: Kinder unter 12 Jahren und unter 150 cm sitzen auf Plätzen mit Sicherheitsgurten in einer geeigneten Vorrichtung, ab 7 Jahren entfällt sie auf Plätzen mit Beckengurten.
Fragen Sie bei einer Klasse von Achtjährigen also nach den Sitzen, bevor Sie das Fahrzeug wählen. Für die richtige Sicherung der Kinder unter 12 ist der Chauffeur verantwortlich, und die Mitfahrenden werden auf die Gurtentragpflicht hingewiesen; hilfreich ist, wenn die Klasse es auch von der Lehrperson hört.

Ausflugsziele in weniger als einer Stunde
Ab Schaffhausen ist der Rheinfall etwa 10 Minuten entfernt, Stein am Rhein etwa 30. Ab Bern erreichen Sie Thun oder Murten in je rund 35 Minuten. Luzerner Klassen sind in etwa 25 Minuten bei der Pilatusbahn in Alpnachstad, Gruppen aus Interlaken in rund 35 Minuten beim Freilichtmuseum Ballenberg, Lausanner Klassen in etwa 40 Minuten beim Schloss Chillon.
Am Rheinfall auf der Neuhauser Seite lässt ein Car die Klasse an der Kurzzeithaltestelle beim Parkplatz P1/P2 aussteigen und wartet danach auf der Burgunwiese, bis es Zeit zum Abholen ist.
Gut zu wissen vor dem Ausflug
- Der Chauffeur muss sicherstellen, dass Kinder unter 12 Jahren ordnungsgemäss gesichert sind, und Mitfahrende in Gesellschaftswagen und Kleinbussen sind auf die Gurtentragpflicht aufmerksam zu machen (Art. 3a Abs. 1 und 3 VRV)
- Bei einer einzelnen Rundfahrt, etwa einer mehrtägigen Schulreise, darf der Carchauffeur die wöchentliche Ruhezeit auf bis zu zwölf 24-Stunden-Zeiträume verschieben, wenn der Car mit einem digitalen Fahrtschreiber ausgerüstet ist (Art. 11a ARV 1)
Klassenlager und längere Reisen
Für eine Lagerwoche können Car und Chauffeur bei der Klasse bleiben: Hat der Car einen digitalen Fahrtschreiber, darf der Chauffeur bei einer einzelnen Rundfahrt die wöchentliche Ruhezeit um bis zu zwölf aufeinanderfolgende 24-Stunden-Zeiträume hinausschieben. Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für Fahrzeuge zum Personentransport, die Heimreise kann also auch an einem Sonntag stattfinden.
Fragen, die Reisende oft stellen
Braucht es für eine eintägige Schulreise eine Bewilligung?
Nein. Eine kantonale Bewilligung brauchen nur regelmässige Schülertransporte, bei denen ausschliesslich Schülerinnen und Schüler befördert werden; eine einmalige Schulreise ist kein regelmässiger Verkehr.
Können zwei Klassen gemeinsam fahren?
Ja. Zwei Klassen mit ihren Lehrpersonen sind für einen Midibus meist zu viele, üblich ist dann ein Reisecar mit 45 bis 57 Plätzen.
Was sollen wir über die Kinder angeben?
Das Alter, bei jungen Kindern auch die Grösse, allfällige Kinder im Rollstuhl und das Gepäck für Übernachtungen. Danach richten sich Fahrzeug und Kindersitze.
Weitere Ziele für Ihre Gruppe
Weitere Fahrzeuge mit Chauffeur
- Reisecar — Sitzplätze: 45-57
- Midibus / Midicar — Sitzplätze: 25-35
- Kleinbus — Sitzplätze: 9-16 Fahrgäste plus Chauffeur
- Sprinter-Kleinbus — Sitzplätze: 8-16 Fahrgäste plus Chauffeur
- Limousine mit Chauffeur — Sitzplätze: 1-3 (bis 8 Fahrgäste in einem Van)
- Rollstuhlgängiger Kleinbus — Sitzplätze: Je nach Einrichtung; Rollstuhlplätze ersetzen Sitzplätze
Schulreise planen
Senden Sie das Datum, wie viele Kinder und Erwachsene mitfahren, wie alt die Klasse ist und welche Ziele Sie sich wünschen. Ein lizenziertes Partnerunternehmen schlägt ein Fahrzeug vor, das zur Klasse passt.
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